Gemeinsames Lernen

Gesetzliche Grundlagen

Im Dezember 2008 wurde das Gesetz zur Ratifikation des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, so dass die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich ist. Nach Artikel 4 der Konvention haben sich Bund und Länder verpflichtet,

  • die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen,
  • Benachteiligungen zu verhindern und
  • zweckentsprechende Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zu treffen, um die Vorgaben der Konvention zu realisieren.

Für den Bereich der Bildungspolitik beinhaltet die Konvention, dass jedes Kind das Recht auf den Besuch einer allgemeinen Schule hat. Eltern haben das Wahlrecht, welche Schule ihr Kind besuchen soll.

Gemeinsames Lernen in Dortmund

In der Stadt Dortmund findet Gemeinsames Lernen an jeder Grundschule statt.

Jedes Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hat somit die Möglichkeit – unter Voraussetzung entsprechender Ressourcen und örtlichen Gegebenheiten – an einer Grundschule gefördert zu werden.

Gemeinsames Lernen an der Petri Grundschule

An der Petri-Grundschule werden derzeit Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie im Förderschwerpunkt Sprache unterrichtet und gefördert. Die sonderpädagogische Unterstützung erfolgt auf der Grundlage eines für jedes Kind individuell erstellten Förderplans, der von der Klassenlehrerin und der Lehrerin für Sonderpädagogik gemeinsam erstellt und regelmäßig evaluiert wird.

Eine enge und möglichst vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern stellt für uns eine wesentliche Grundlage dar, um Kinder bestmöglich fördern zu können. Es finden daher regelmäßig Gespräche zwischen den Eltern sowie der Lehrerin für Sonderpädagogik und der Klassenlehrerin statt, in denen sich über die Entwicklung und Förderung des Kindes ausgetauscht wird, Fragen geklärt und gegenseitige Erwartungen und Wünsche ausgesprochen und besprochen werden können.