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Testpflicht auch in der Notbetreuung

Liebe Eltern,

falls Sie Ihre Kinder in die Notbetreuung geben möchten, gilt Folgendes:

Kinder dürfen nur betreut werden, wenn sie

1.     einen „höchstens 48 Stunden alten“ negativen Test schriftlich vorlegen können ODER

2.     in der Schule einen Selbsttest machen.

Kinder, die weder einen gültigen Test haben noch einen Selbsttest machen sollen / dürfen werden von der Betreuung ausgeschlossen.

„Für die Schülerinnen und Schüler finden sie ausschließlich in der Schule unter der Aufsicht schulischen Personals statt.“

Tests finden zweimal in der Woche statt, sobald die Kinder das Schulgebäude betreten.

Sollte ein Selbsttest positiv sein, sind Eltern verpflichtet ihre Kinder abzuholen und einen weiteren Test in einem Testzentrum machen zu lassen.

„Die Ergebnisse der durchgeführten Corona-Selbsttests oder vorgelegten Testnachweise werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet.“

Für Rückfragen stehe ich Ihnen per Mail (schulleitung.petri@yahoo.com und petri-grundschule@stadtdo.de) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Juan Carlos Böck, Schulleiter